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GmbH-Recht

Öffnungsklauseln für disquotale Gewinnverteilungen und/oder -ausschüttungen in modernen GmbH-Satzungen eröffnen Flexibilität und Handlungsspielräume für Gesellschafter und Gesellschaften (Differenzierung. zw. Gesellschaftern, Sparschwein-Gesellschafterbeteiligungen, Finanzierung Anteilserwerbe, Unternehmensnachfolge, Familiengesellschaften etc.)

 

Prof. Dr. Junghanns

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Pühn Rechtsanwälte, Zwickau

 

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