GmbH-Recht
Öffnungsklauseln für disquotale Gewinnverteilungen und/oder -ausschüttungen in modernen GmbH-Satzungen eröffnen Flexibilität und Handlungsspielräume für Gesellschafter und Gesellschaften (Differenzierung. zw. Gesellschaftern, Sparschwein-Gesellschafterbeteiligungen, Finanzierung Anteilserwerbe, Unternehmensnachfolge, Familiengesellschaften etc.)
Prof. Dr. Junghanns
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Pühn Rechtsanwälte, Zwickau
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